Die Synoden sollen zum Besten Ihrer Kirche entscheiden:
Nun stellt sich die Frage: Wenn eine Synode ohne Not auf Dauer eigene Rechte aufgibt, damit in einer Einheits-Arbeitsrechtskommission bundesweit das selbe entschieden wird, wo bleibt die Möglichkeit der Synode zukünftig einzugreifen?
Wir müssen über das Geld reden !! Alles steht momentan unter dem großen Aspekt: Weniger ist mehr. Kostensenken... Aber senkt es wirklich die Kosten:
Die entscheidende Frage wird sein: Welche Ersparnis erhofft man sich. Nun stellen wir uns mal ganz einfach hin und rechnen die Kosten der aktuellen arbeitsrechtlichen Kommission und teilt diese durch die Anzahl der betroffenen Mitarbeitenden. Ist es uns 50 ct/Monat/ Mitarbeitenden wert, dass wir selbst uns um die Mitarbeitenden kümmern? Oder ist das viel zu viel.
Fragen Sie mal nach, wie hoch die Kosten der neuen Kommission wären. Wir haben noch keine Antwort erhalten.
Wenn man über Geld entscheidet, sollte man die Zahlen gerade haben.
Hat man die aktuellen Kosten und sieht man die zukünftigen Kosten, muss man sich die Frage stellen: Wie kann es zukünftig dann weitergehen.
Fakt ist: Die kirchlichen Mitarbeitenden haben in RWL alle einen Vertrag unterschrieben: Es gelten die aktuellen Regelungen des BAT-KF. Der AVR-EKD ist aber kein BAT-KF und eine freiwillige Umstellung wird nicht erfolgen. Und dann? Wenn sich ein Verwaltungsmitarbeitender nur 1 Stunde mit jedem Fall befassen muss, inklusive Überzeugungsarbeit, dann kostet bei jedem Mitarbeitenden unter der Prämisse, dass die Kosten eines Verwaltungsmitarbeitenden tatsächlich bei 50€/Std liegen. Dann kostet die Umstellung allein die Arbeitszeit, die man in ca. 8 Jahren für das System ausgibt.
Wer sich einmal mit der Arbeitsrechtssetzung in der katholischen Umgebung auseinandergesetzt hat, wird feststellen, es geht noch komplizierter als im Evangelischen:
Es gibt zwar eine Zentral-Koda, die ist jedoch allein schon von den Grundlagen für ganz wenig zuständig. 6 Beschlüsse in 3 Jahren sind Rekord-Zahl.
Die einzelnen Regionalkoden sind nach den Bistümern organisiert, die Mitarbeitenden wählen direkt. In Nordrhein-Westfalen sind allein 15 Mitarbeitende mit einem Stundenanteil von 20% freigestellt für diese Regionalarbeit.
Haben Sie schon einmal überlegt, was Ihnen durch den Kopf gehen würde, wenn man Ihnen sagen würde: Alles was ein Recht des Synodalen ist, wird einem neuen Gesetz unterworfen. Oder man sagt Ihnen, dass Neue passiert, unabhängig davon, was man selbst denkt. Änderungsprozesse führen zu nachdenken, unwohlsein und häufig auch in psychosomatische Krankheiten.
Nichts anderes ist bekannt bei Prozessen, die mit dem Erwerb des Lebensunterhaltes zu tun haben. Arbeitsplätze betreffen meistens existentiell.
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