Kirchliches Arbeitsrecht lebt im Rahmen der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse davon, dass man die regionalen Besonderheiten in regionalisierten Arbeitsrechtlichen Kommissionen bespricht.
Durch eine Weitung der arbeitsrechtlichen Kommissionen, die bisher nur für das Kirchenamt und die EWDE zuständig war, will man die Landeskirchen dazu bringen, auf ihre eigenen Kommissionen zu verzichten.
Der Unsinn macht sich am ersten Beispiel schon deutlich:
Erzieherinnen in Kindertagesstätten werden bei der Refinanzerung in den Bundesländern vollkommen unterschiedlich behandelt. Zahlt man weniger als der übliche Satz, bekommt man keine Mitarbeiter - zahlt man mehr wird es nicht finanziert.
Eine einheitliche ARK wird von Seiten des Kirchenamtes der EKD mit allem Nachdruck gefordert. Kann es sein, dass die eigene ARK-EKD für wenige Mitarbeitende zu groß und zu teuer ist? Das könnten wir nachvollziehen. Allerdings hat diese ARK keine Erfahrungen mit landesrechtlichen Regelungen und Problemen, die im refinanzierten Bereich der Sozialberatung und der Erziehungsarbeit in Kindertagesstätten und offenen Ganztags-Konzepten zu tun. Auch die Frage von Küstern und Kirchenmusikern ist in dieser ARK-EKD kein Thema.
Dieses aktuell alle Argumente übersteigende Mantra, ist bisher noch in keiner Weise mit irgendwelchen Zahlen unterlegt. Selbst bei den Landeskirchen ist diese Frage noch nicht geklärt:
Es gibt keine Zahlen zu einem Einspareffekt.
Mit dieser Antwort wurde der Vorsitzende der Dienstnehmerseite der für die meisten Mitarbeitenden zuständigen ARK abgewatscht, als er fragte, ob denn zukünftig aus jeder Landeskirche ein Vertreter der Mitarbeitenden eingeplant sei.
Nun wir fragen uns: An wieviel ARK-Sitzungen hat die Person teilgenommen um dieses Vorurteil zu treffen?
Dies war ein Hauptargument eine einheitliche ARK zu fordern. Leider nicht ganz so richtig: Wer wie z.B. in der Union nur den TvÖD-L zu grunde legt, hat bei den Erzieherinnen, die kommunal nach TvÖD-VKA bezahlt werden zugrunde legt, auf dem schrumpfenden Fachkräfte-Markt keine Chance. Wer in der Lage ist aus dem TvÖD die Arbeitsbedingungen von Küstern, Kirchenmusikern, Gemeindepädagogen und Diakonen zu entwickeln, hat schon ein sehr breites Verständnis. Die Aufgabe hat die ARK-EKD bisher noch nicht.
Die Arbeitsrechtsregelungen wurden von Mitarbeitenden in den Arbeitsverträgen vereinbart. Einfach BAT-KF durch AVR-EKD zu ersetzen wird nicht funktionieren. Kündigungsmöglichkeiten zur Änderung sind bei langjährigen Mitarbeitenden nicht möglich. Und wer weiß inwieweit laufende arbeitsrechtliche Kommissionen einfach Übergangsvorschriften akzeptieren, insbesondere wenn sich auch die Bezeichnung der Arbeitsrechtsregelung ändern wird.
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